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HUMBOLDT – UNIVERSITÄT ZU BERLIN

Vorderasiatisches Institut     - Iranistik -

Kurs:         Zeitgeschichte Afghanistans seit 1945

Lesende:   Dr. Helga Singh-Meier

Semesterarbeit: „Zur Lage afghanischer Flüchtlinge in der Islamischen Republik Iran seit 1979[*]

Von Student Ralph Kühn

Berlin, 1992.

[2]Noch immer steht Afghanistan, eines der ärmsten Länder der Erde, im Blickpunkt der Weltöffentlichkeit als ein von politisch-religiösem und Bruderzwist hin- und her gerissenes Land im Herzen Asiens. Der blutige Krieg, der seit 1978/1979 dort tobt, hat auch nach der Unterzeichnung der Genfer Verträger am 14.04.1988, dem damit verbundenen Abzug der sowjetischen Truppen zum 15.02.1989, dem Fall von Präsident Najibullah im April 1992 und dem darauf folgenden Einmarsch der Mujahedin in Kabul kein Ende gefunden. Im Gegenteil, die Kämpfe gehen trotz verschiedentlicher Waffenstillstandserklärungen weiter, nun aber zwischen den untereinander rivalisierenden Mujahedin-Gruppen, abwechselnd als Rebellen, (islamische) Opposition und Widerstandskämpfer bezeichnet. Da sie es nicht vermochten, vor dem Sturz Dr. Najibullahs, ihrem einzigen sie einigenden Ziel, sich auf für alle verbindliche Leitlinien einer Form der Regierung und Verwaltung des Landes „danach“ zu verständigen, tragen sie nun einen erbitterten Machtkampf aus, der Afghanistan nicht zur Ruhe kommen lässt. Einmal mehr ist die (Zivil-)Bevölkerung Opfer derartiger Auseinandersetzungen und der daraus resultierenden, teilweise nicht zu überschauenden Verhältnisse.

Der Krieg in Afghanistan hat die seit dem 2. Weltkrieg weltgrößte Flüchtlingsbewegung ausgelöst, die insgesamt etwa ein Drittel der gesamten Landesbevölkerung erfasste. Der größte Teil dieser Menschen flüchtete nach Pakistan, eine weitere sehr große Anzahl in den Iran. Andere ins Auslande geflüchtete Menschen leben heute in Indien, den USA, Schweden, Australien und anderen Staaten. Hunderttausende Menschen sind darüber hinaus im Lande selbst als Kriegsopfer und Flüchtlinge unterwegs.

Während die Situation der Flüchtlinge in Pakistan in der (westlichen) Öffentlichkeit nicht zuletzt durch die Tätigkeit zahlreicher internationaler Hilfsorganisationen gut bekannt gemacht wurde[1], sind die Informationen über die Lage afghanischer Flüchtlinge im Iran vergleichsweise spärlich. Die Gründe hierfür sind wohl in der [2]Besonderheit der Dynamik der islamischen Revolution im Iran, den angespannten Beziehungen zwischen Teheran und Kabul sowie den USA und ihren Verbündeten, dem eigenen iranischen Engagement in Afghanistan und dem irakisch-iranischen Krieg zu suchen, während dessen Dauer die iranische Politik andere Schwerpunkte aufwies sowie in außenpolitischer Situation zu handeln hatte. Lange Zeit war der Besuch afghanischer Flüchtlingslager bzw. ähnlicher Siedlungen im Iran durch ausländische Beobachter unerwünscht. Mitarbeiter des UN-Flüchtlingskommissariats (UNHCR) konnten erst ab 1984 im Iran eine ständige Tätigkeit beginnen.

Anliegen der vorliegenden Arbeit sollen Lage und Schicksal der afghanischen Menschen sein, die auf der Flucht vor Krieg und Verfolgungen in der Islamischen Republik Iran Aufnahme fanden. Dies geschieht auf der Grundlage von einigen verschiedenen, leider nur wenigen Berichten sowie aus Presse und Reisebeschreibungen zusammengetragener Fakten, wobei ein Anspruch auf Vollständigkeit nicht erhoben werden kann, da zu viel Details noch immer nicht oder nur unzureichend bekannt bzw. veröffentlicht sind.


 

[3]Die Flüchtlinge und deren Fluchtgründe

 

Die meisten afghanischen Flüchtlinge, die im Iran aufgenommen wurden, stammen aus den westlichen Provinzen Afghanistans, wie etwa Nimroz, Herat und Farah bzw. sind „... mit den Iranern ethnisch oder religionsverwandte Gruppen aus anderen Teilen Afghanistans (Tajiken und schiitische Hazara).“[2] Die Angaben über ihre Anzahl sind nicht immer genau bzw. schwanken. Zuverlässig erscheinen folgende Angaben:

▪ 1984/85: ca. 1,655 Millionen Flüchtlinge[3];

▪ 1985 (Jahresende): ca. 1,9 Millionen Flüchtlinge[4].

Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtete am 08.09.1992 von ca. 2,2 Millionen afghanischen Flüchtlingen im Iran, von denen nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM) ca. 800.000 „echte Flüchtlinge“, also offensichtlich politisch Verfolgte, seien.[5] Auf die Zahl von 2,5 Millionen Flüchtlingen aus Afghanistan im Iran, welche im „Nahost-Jahrbuch“ für 1991 angegeben wird[6], dürften die Bemerkungen von E. Grötzbach ebenso zutreffen, wie auf die offiziellen iranischen Angaben von „über zwei Millionen“[7]. Letzterer zweifelt die Höhe dieser Zahlen an, da die afghanischen Westprovinzen, aus denen die Flüchtlinge meist stammten, Ende der siebziger Jahre, (d. h. 1978 und 1979) nur etwa 2,3 Millionen Einwohner gehabt hätten. Dies beträfe die Provinzen Herat, Nimroz, Farah, Badghis, Ghor und Helmand.[8] Ein Argument, welches schlüssig erscheint, wenn die Angaben, auf die sich Grötzbach bezieht, stimmen sollten.

Wichtiger erscheint mir, die Gründe, die zum Verlassen der afghanischen Heimat führten zu analysieren, um diese Entscheidung sachlich bewerten und Schlüsse auf die Bedingungen und den Ablauf des Krieges ziehen zu können. Dazu sei allerdings noch eine Bemerkung von Michael Pohly vorangestellt: „Pakistan und Iran, Hauptbetroffene des Flüchtlingsproblems, waren die Paten der islamistischen [4]Bewegungen und Nutznießer - in unterschiedlichem Maße - der internationalen Hilfe. Beide diktierten den internationalen Hilfsorganisationen, wie, in welcher form und an wen Hilfe zu leisten war und beschränkten die Selbstorganisation der Flüchtlinge. Flüchtlinge wurden zu Gegenständen des nationalen und regionalen Machtanspruchs des jeweiligen Exillandes. Dies ist bei der Betrachtung der Flüchtlingssituation mit einzubeziehen.“[9]

 

Im Grunde lassen sich alle Fluchtgründe auf einen wesentlichen Ursprung zurückführen: den Eingriff von oben (auf verschiedene Weise - von Beschränkung bis hin zur Zerstörung) in das soziale Gefüge, welches bisher das Leben des Großteils der (vor allem ländlichen) Bevölkerung Afghanistans sicherte, ohne Rücksicht zu nehmen auf traditionelle und religiöse Strukturen und Institutionen, welche bis dahin die Existenz der Bevölkerungsmehrheit bestimmten. Dies begann mit solchen politischen Beschlüssen, wie dem Dekret über die Landreform, welches zwangsläufig die Strukturen des dörflichen bzw. ländlichen Kollektivs mit seinen Klientel- und Abhängigkeitsverhältnissen beseitigt hätte, ohne an seiner Stelle eine ähnlich funktionierende Struktur zu schaffen bzw. schaffen zu können. Weiterhin gilt dies für ein solch sensibles Problem wie die Achtung von Glauben und Freiheit, einer der wichtigsten Fluchtbegründungen. Dazu zählt die Furcht vor ökonomischen Schwierigkeiten infolge der Vernichtung von Ernten und der Zerstörung von Bewässerungsanlagen und Siedlungen nach Kampfhandlungen, wobei besonders die Flächenbombardements durch Luftstreitkräfte der UdSSR genannt wurden. Eine große Rolle spielte auch die Angst, zwischen den Frontlinien stehend Kämpfen zwischen sowjetisch-afghanischen Einheiten und Mujahedin-Gruppen bzw. den Mujahedin-Gruppen untereinander zum Opfer zu fallen. Ein weiterer Fluchtgrund wurde mit Rekrutenaushebungen für die afghanischen regulären Streitkräfte genannt.[10] Ein besonders kompliziertes Problem ist die zum Teil künstliche Schaffung und Manipulierung von Flüchtlingen durch verschiedene [5]Oppositionsgruppen, um zum einen politisch-militärischen Einfluss über diese Menschen zu erreichen (d. h., sie faktisch zum Spielball eigener Interessen zu machen), zum anderen, um einen besonderen „Anspruch“ auf Unterstützung von außerhalb zu formulieren.[11] Dies ist ein auch aus anderen Konfliktregionen der Welt bekanntes Phänomen. Fachleute sprechen hier vom so genannten pull factor bzw. assistance syndrome. Der Mitarbeiter an der Akademie der Wissenschaften der UdSSR, Generalmajor d. R. V. N. Spol’nikov, äußerte 1988 in einem Interview: „Mit voller Überzeugung kann man sagen, dass die massenhafte Emigration von Bauern nach Pakistan und Iran direkte Folge der zielgerichteten Tätigkeit der Konterrevolution bei aktiver Unterstützung der Gutsbesitzer, Khane und Mullahs ist.“[12] Ich denke, dass diese Meinung in ihrer derart absoluten Form nicht aufrecht zu erhalten ist. Spol’nikov scheint hier die Folgen einer Entwicklung, an der die Sowjetunion leider maßgeblichen Anteil hat, ein wenig aus den Augen verloren zu haben und unterschätzt die enorme Wichtigkeit der Funktion z. B. des khan innerhalb des ländlichen Kollektivs. Allerdings soll eine Diskussion hierüber nicht Gegenstand der vorliegenden Arbeit sein.

 

Afghanische Flüchtlinge im Iran

 

Bei der Auswertung der verschiedenen Berichte lassen sich mehrere Etappen in der iranischen Politik gegenüber der afghanischen Flüchtlingsbewegung feststellen.

  1. Die Jahre 1978 und 1979. Hierüber gibt es allerdings kaum bzw. keine Angaben, zumindest konnte ich dergleichen nicht feststellen. Es besteht offensichtlich eine weitgehende Unklarheit, wie viele Afghanen nach dem „Ereignis“ der Aprilrevolution 1978 in den Iran kamen.
  2. Mit Ansteigen des Flüchtlingsstromes nach dem Einmarsch sowjetischer Truppen in Afghanistan (Dezember 1979) bis zum Beginn des irakisch-iranischen Krieges (September 1980).

[6]3.  1980 bis 1988. D. h. während des Andauerns des irakisch-iranischen Krieges.

  1. Nach Beendigung des Krieges mit dem Irak (Inkrafttreten des unter UNO-Vermittlung zustande gekommenen Waffenstillstandes am 20. August 1988).

Position und Verhalten der iranischen Regierung waren während dieser Zeit Veränderungen unterworfen, die vor allem in der schwierigen politischen Situation Irans bezüglich des Verhältnisses zum Nachbarn Iran begründet gewesen sein dürften. Der 1. Golfkrieg hatte für den Iran schwere ökonomische und soziale Folgen. Dies führte zu teilweise strengen Regelungen und Maßnahmen der iranischen Regierung im Umfang bzw. in der „Verwaltung“ der afghanischen Flüchtlinge.

 

Nach dem Einmarsch der sowjetischen Truppen zeigte sich der Iran, der diese Aktion verurteilte als gegen den Iran und alle Muslime gerichtete Einmischungspolitik, gegenüber den eintreffenden Flüchtlingen relativ großzügig. Sie wurden bereitwillig aufgenommen, erhielten in im Grenzgebiet eingerichteten Auffanglagern erste medizinische Betreuung. Wichtigste dieser Auffanglager waren Karkarah, Seidan, Sabzewar, Kerman und Tayyabad. Dort verblieben die Flüchtlinge mehrere Tage bis zu etwa zwei Monaten, bevor sie an andere Orte weitergeleitet wurden, dabei immer unter Kontrolle der iranischen Behörden stehend. Politische und arbeitsrechtliche Beschränkungen existierten zunächst nicht, auch konnten sich die afghanischen Flüchtlinge relativ frei im Lande bewegen. Insgesamt wurden sie in zwölf Provinzen angesiedelt[13], wobei die wichtigsten die Provinz Khorasan (zuletzt 600.000 Flüchtlinge), Mashhad  (250.000), Isfahan, Teheran, Fars, Yazd, Kerman (je 150.000) sowie Sistan-Belutschistan (120.000) sind[14]. Die Angaben beruhen vorwiegend auf verschiedenen Schätzungen. P. Schütt berichtet in einer 1988 veröffentlichen Reisebeschreibung über den Iran von etwa 500.000 Flüchtlingen aus Afghanistan in der Umgebung von Mashhad und schreibt: [7]„Viele der Flüchtlinge hausen, notdürftig ernährt und medizinisch betreut von der UNO-Flüchtlingshilfe, in Zeltlagern, in selbstgebauten Lehmhütten ohne Wasser- und Stromanschluß oder in heruntergekommenen, von der einheimischen Bevölkerung aufgegebenen Vorortsiedlungen.“[15] W. Dietl berichtete 1984 von drei iranischen Flüchtlingslagern in Kashmar, Sabzewar und Kaen in denen sich 30.000 Menschen, ausnahmslos Sunniten, befunden haben sollen.[16] Ende August 1992 berichteten deutsche Journalisten von insgesamt 3 Millionen afghanischen Flüchtlingen im Iran und „Zehntausenden“, die in der Hauptstadt der Provinz Sistan-Belutschistan Zahedan und deren Umgebung lebten. In den Vorstädten von Zahedan betrage der Anteil von Afghanen teilweise bis zu 80%.[17] Leider fehlen in der Regel genaue offizielle Berichte, die derartige Berichte bestätigen oder u. U. korrigieren könnten.

 

Wie bereits erwähnt, wurden die afghanischen Flüchtlinge durch den Iran bereitwillig aufgenommen. In ihnen wurden vom Kommunismus unterdrückte moslemische Glaubenskrieger gesehen, aber auch willkommene, billige (Gast-)Arbeitskräfte. Arbeits- und Bewegungsbeschränkungen gab es zunächst nicht, die iranische Regierung übernahm formale Gleichbehandlungsgarantien, wie etwa für die Lohnauszahlungen an Afghanen, erlaubte den Besuch von Hochschulen und Universitäten. Diese Haltung des Iran ermöglichte auch die Betätigung afghanischer, nicht nur islamischer, sondern auch liberaler politischer Gruppierungen. Die liberalen unter ihnen wurden allerdings bald verdrängt. Es ließen sich in der Folgezeit Vertreter von Widerstandsgruppen bzw. Parteien mit Hauptsitz Peshawar im Iran nieder und arbeiteten zum Teil sehr eng mit den iranischen Behörden zusammen, wie etwa die Hizb-i islami (unter Hekmatyar), Jamiat-i islami (Rabbani), Hizb-i islami „2“ (Khalis).[18] Jene hatten breite Möglichkeiten, im Namen des Heiligen Krieges jihad gegen die sowjetischen Truppen und die Kabuler Regierung im Iran Freiwilligen-Werbung zu organisieren, iranisches Territorium als Rückzugsgebiet zu nutzen. Auch duldete die iranische [8]Regierung die Beschaffung von Waffen (in der Regel über Pakistan) für die afghanischen Mujahedin.

 

Eine allmähliche Wandlung des iranischen Verhaltens setzte mit dem Beginn des 1. Golfkrieges ab September 1980 ein. Die im bzw. von Iran aus operierenden Peshawarer Gruppen mussten nunmehr Auflagen erfüllen, d. h., es wurde ein Tätigkeitsnachweis von ihnen verlangt und ihre Möglichkeiten eingeschränkt.

Die afghanischen Flüchtlinge selbst unterlagen nun zunehmenden Beschränkungen in ihrer Bewegungsfreiheit sowie der Lohnarbeit. Sie wurden zunehmend in niederen Berufen eingesetzt, um an der Front befindliche Iraner faktisch zu ersetzen. Die iranischen Revolutionswächter (pasdaran) richteten in Flüchtlingslagern Werbebüros ein, um Afghanen als Freiwillige für den Kriegseinsatz gegen den Irak anzuwerben. Die neue iranische Haltung ist offenbar nicht weiter offiziell begründet worden, zumindest konnte ich in den von mir herangezogenen Quellen keine Anhaltspunkte dafür finden. Zu erklären ist sie m. E. mit neuen Ansprüchen an innere Sicherheit, Stabilität sowie Kontrolle infolge des Krieges gegen den Irak und wachsenden sozial-ökonomischen Spannungen und Belastungen im Inland, bedingt zum einen durch den Krieg, zum anderen die massenhafte Fluchtbewegung von Afghanen in den Iran. Dies und die Idee des Exports der islamischen Revolution dürfte auch die iranische Regierung dazu bewegt haben, sich selbst stärker als bisher im Konflikt in Afghanistan zu engagieren. Es wurde etwa 1981 damit begonnen, „eigene“ Organisationen schiitisch-islamistischer Prägung ins Leben zu rufen, die ihre Mitglieder aus afghanischen Flüchtlingen rekrutierten. Zu ihnen zählen die Sipah-i pasdaran, Nasr, Hizbullah, Pasdaran-i jihad, Joudullah u. a.[19] Bei der Gruppierung Joudullah handelt es sich angeblich um eine (Tarn-)Organisation, die der Hizb-i islami unter Gulbuddin Hekmatyar zugehörig sein soll.[20] Im weiteren Zeitverlauf mussten die Peshawar-Gruppen allerdings ihre Vertretungen im Iran wieder aufgeben, da sich die Bedingungen für sie zunehmend verschlech[9]terten, davon unbetroffen waren nur Jamiat-i islami sowie Harakat-i inqilab-i islami, da sie weitgehend auf die iranische Linie gewechselt waren. Dagegen konnten sich die neu entstandenen Organisationen mit Unterstützung der iranischen Regierung schnell etablieren, genossen relativ große Bewegungsmöglichkeiten und entfalteten rege Aktivitäten unter den afghanischen Flüchtlingen. Weiterhin führte Iran eine Meldepflicht für alle Waffen ein, die von Pakistan aus in die Hände der Mujahedin im Iran gelangten. Damit erhöhten sich die Kontrollmöglichkeiten über die Widerstandsgruppen, welche inzwischen faktisch offiziellen Charakter und Status erhielten.

 

Eine weitere Einschränkung erfuhren die afghanischen Flüchtlinge im Jahre 1982 mit der Bildung der Shura-i afghana durch die Regierung. Diese Behörde hatte zu Beginn einen Jahresetat von 40 Millionen Dollar[21] und war die für die Fragen bezüglich der afghanischen Flüchtlinge verantwortliche Stelle der Regierung, formell dem Innenministerium unterstehend. Durch die Shura-i afghana wurden den Flüchtlingen Inlandvisa erteilt, was deren Mobilität erschwerte. Das Regime in den Auffanglagern wurde stark reglementiert. Die gesundheitlich zum Teil sehr geschwächten Flüchtlinge erhielten weiterhin eine medizinische Grundbetreuung, unterlagen aber strengen Verhaltensvorschriften in den Lagern. Bekannt ist, dass Familien getrennt wurden; zum einen, da Frauen und Kinder sowie Männer häufig in verschiedene Lager gebracht wurden; zum anderen wurden Anfang der achtziger Jahre wehrfähige Männer teilweise abgewiesen bzw. zurückgeschickt.

Beim Verlassen der Auffanglager erhielten die Flüchtlinge einen Gesundheitsnachweis sowie ein Dokument, welches ihnen erlaubte, an bestimmte Orte zu reisen, wo sie sich zu melden hatten. Allerdings wurden durch die Behörden meist Sammeltransporte eingerichtet. An ihrem Bestimmungsort erhielten die Flüchtlinge von der Ortsstelle der Shura-i afghana Identitätspapiere, Lebensmittelbezugsscheine sowie eine Wohnraumzuweisung etc.

Die Bestimmungen über die Bewegungsfreiheit wurden 1983 nochmals verschärft, [10]als die bis dahin gültigen Personaldokumente durch neue Papiere ersetzt wurden, die es nicht erlaubten, den Aufenthaltsort ohne weiteres zu verlassen bzw. in einen anderen Ort zu wechseln. Dies machte die Mobilität vieler afghanischer Flüchtlinge, die sich als Saison- bzw. Wanderarbeiter verdingten, zunichte. Die iranische Regierung erließ darüber hinaus ein Verbot für Taxi- und Omnibusfahrer, in ihren Fahrzeugen Afghanen zu befördern. Dieses Vorgehen der Regierung Irans hatte vor allem handfeste sozial-ökonomische Gründe, da sich die wirtschaftliche Situation durch den irakisch-iranischen Krieg verschärfte und durch die Flucht vieler Iraner vor der islamischen Revolution ein enormer Geldabfluss ins Ausland zu verzeichnen war. Hinzu kam, dass ca. eine Million Obdachlose und Flüchtlinge aus den Kriegsgebieten an der iranisch-irakischen Grenze umgesiedelt werden mussten.[22] Inflation und Arbeitslosenrate stiegen drastisch an. Von Entlassungen infolge der nachlassenden Wirtschaftsfähigkeit der Betriebe waren in der Regel zuerst Afghanen betroffen. Auch war das Verhältnis zwischen Iranern und Afghanen durch die wachsenden sozialen Spannungen stark belastet. Im Laufe der Zeit entspann sich eine regelrechte Kampagne gegen Afghanen, die von der öffentlichen Meinung für die ökonomischen Probleme verantwortlich gemacht wurden. Offizielle iranische Behörden begünstigten direkt und indirekt durch ihre Entscheidungen und Stellungnahmen eine derartige Entwicklung, offenbar auch, um gezielt innenpolitische Schwierigkeiten und Zündstoff zu kanalisieren bzw. zu verschleiern. Afghanen wurden in der Öffentlichkeit als Diebe, Vergewaltiger und Mörder verunglimpft. Der iranische Generalstaatsanwalt erklärte in einer Zeitung: „Afghanen sind Verbrecher.“[23] Auch Ali Akbar Rafsanjani, „zweiter Mann“ hinter Ayatollah Khomeini, äußerte sich 1984 dahingehend, dass die Afghanen Hauptverantwortliche für Arbeitslosigkeit und ökonomische Krise, für das Zunehmen von Schmuggel und Verbrechen seien.[24] Die Folgen waren verheerend. Nach dieser Erklärung „... mußten sämtliche afghanischen Flüchtlinge, die in einem Gebietsstreifen von 30 km zur afghanisch-iranischen [11]Grenze lebten, dieses Gebiet räumen. Viele Afghanen hatten sich bereits wieder eine kleine Existenz aufgebaut, Geschäfte in Gang gebracht oder sich Häuser gebaut, Land gekauft oder gepachtet. All dies mussten sie innerhalb einer Woche aufgeben, ihre Häuser und Sachen verloren rapide an Wert, und oftmals wechselten diese den Besitzer zu 1/10 des üblichen Preises. Löhne sowie andere Außenstände wurden den Flüchtlingen nicht mehr gezahlt, viele dieser Menschen verloren so innerhalb kurzer Zeit zum zweiten Mal ihr Hab und Gut.“[25] Als Folge davon flohen etliche Schiiten aus Zentralafghanistan nach Pakistan oder kehrten wieder in ihre Heimat zurück. Gleichfalls erschwerte Iran damit im Westen Afghanistans operierenden unabhängigen Mujahedin-Verbänden den Zugang zu ihren Rückzugsmöglichkeiten auf iranischem Gebiet, was zum Teil zu großen Opfern und Verlusten unter ihnen führte.

 

Die Lebensbedingungen für die afghanischen Flüchtlinge sowie ihr Verhältnis zu den Iranern bargen außerordentlich großen sozialen Zündstoff. Er entlud sich derartig, dass es seit 1985 in mehreren Städten zu offenen Auseinandersetzungen zwischen Afghanen und Iranern kam, u. a. in Mashhad, Isfahan, Shiraz und Qom. Frauen wurden gedemütigt und misshandelt, Männern Bärte ausgerissen. Iranische Behörden sahen den Übergriffen gegen Afghanen in der Regel tatenlos zu. Teilweise wurden Afghanen verhaftet, nicht selten später afghanischen Behörden übergeben oder in das iranisch-afghanische Grenzgebiet verbracht. Im Ergebnis solcher Ereignisse nahmen die Beschränkungen für afghanische Flüchtlinge zu. Ihre Bewegungsfreiheit wurde auf ausschließlich einen Ort festgeschrieben. Auch durften sie nur noch in bestimmten Berufen Lohnarbeit verrichten. Dieser Erlass betraf traditionell als unrein angesehene Berufe, wie etwa als Arbeiter im Brunnenbau oder in Steinbrüchen. Nachdem iranische Parlamentsabgeordnete gegen derartige Praktiken protestierten, wurde dieser Erlass ersetzt durch eine Verordnung, der Afghanen wieder die Arbeit in allen Berufen [12]formell erlaubte. Allerdings musste dafür im Bedarfsfalle ein Gesundheitszeugnis vorgelegt werden, so dass sich für die Afghanen selbst praktisch nichts änderte. 1985 wurde verordnet, dass afghanische Flüchtlinge, die einer Beschäftigung nachgingen, hierfür eine Arbeitserlaubnis benötigten, während iranische Bürger, welche Afghanen zur Arbeit einstellten, zur Zahlung von 3.000 toman verpflichtet wurden, die meist aber durch die Afghanen zu erbringen waren. Da die Arbeitserlaubnis ausschließlich auf den Arbeitgeber ausgestellt war, wurde ein Wechsel der Arbeitsstelle, sofern man eine erhielt, sehr schwierig und war mit erheblichem bürokratischen und zum Teil finanziellen Aufwand verbunden. Dies führte oft dazu, dass afghanische Arbeiter ihrem Arbeitgeber faktisch schutzlos ausgeliefert waren. Schlechte Arbeitsbedingungen und geringe Entlohnung waren die Folge.

 

Die Eskalation des Krieges zwischen Iran und Irak 1986 führte zunächst zu einer zeitweisen Veränderung des Engagements Irans bezüglich der afghanischen Flüchtlinge und im Konflikt in Afghanistan selbst. U. a. wurde das Jahresbudget der Flüchtlingsbehörde Shura-i afghana um 20 Millionen Dollar gekürzt.[26]Die Aufmerksamkeit bei der Beobachtung der Ereignisse in Afghanistan sowie der Einflussnahme auf afghanische schiitische Organisationen bzw. Gruppierungen blieb ungebrochen groß. Wichtigstes politisches Motiv dürfte auch hier die Verbreitung bzw. der Export der Idee von der islamischen Revolution gewesen sein. Auch blieb die iranische Position zu einer politischen Lösung des Konflikts in Afghanistan unnachgiebig in ihrem Beharren auf dem schnellstmöglichen Abzug der sowjetischen Truppen, der Forderung nach Rücktritt der afghanischen Regierung und dem Wunsch nach „... der Schaffung eines blockfreien Staates, gegründet auf den Konsens und die Glaubensüberzeugung des moslemischen afghanischen Volkes.“[27] Gleichfalls wies Iran die Politik anderer Staaten in dieser Region, konkret waren die USA gemeint, zurück. Aus dieser Position heraus entwickelte die iranische Regierung ihren Vorschlag zur politischen Lösung des Afghanistan-Konflikts durch eine vierseitige Konferenz, [13]an der die UdSSR, Pakistan Iran sowie Vertreter der afghanischen Mujahedin teilnehmen sollten, der jedoch nicht verwirklicht wurde. Statt dessen waren die indirekten Verhandlungen zwischen Afghanistan und Pakistan durch Vermittlung der Vereinten Nationen in Gang gebracht worden. Ihnen jedoch stand die iranische Regierung weitgehend ablehnend gegenüber. Nach Aussagen des damaligen afghanischen Außenministers Abdul Wakil in einem Interview unmittelbar nach Unterzeichnung des Genfer Vertragspaketes am 14.04.1988 hat die iranische Regierung dem UNO-Vertreter Diego Cordovez jedoch mitgeteilt, dass sie in der Flüchtlingsfrage bereit sei, teilweise ähnliche Verpflichtungen zu übernehmende wie Pakistan, ohne sie allerdings konkreter zu benennen.[28]

 

Während die Lage der afghanischen Flüchtlinge im Iran weitgehend unverändert blieb (allerdings begannen offenbar schon größere Gruppen mit ihrer Rückkehr nach Afghanistan), stieg nach Unterzeichnung der Genfer Verträger sowie dem Inkrafttreten des irakisch-iranischen Waffenstillstandsabkommens im Sommer 1988 die Aktivität des Iran in der Afghanistan-Frage wieder an. Die äußerte sich z. B. deutlich in mehreren Versuchen, zwischen den zerstrittenen Mujahedin-Gruppierungen zu vermitteln, wenn auch dies mit Blick auf eigene Interessen sowie die iranisch unterstützten Widerstandsorganisationen und Parteien sicher nicht nur aus uneigennützigen Motiven geschah. Beispielhaft hierfür ist sicher die Reise von Irans stellvertretendem Ministerpräsidenten Ali Reza Moajeri am 12.02.1989 nach Pakistan. Dort war es auf einer Beratenden Versammlung der Mujahedin in Rawalpindi über eine etwaige Übergangsregierung für Afghanistan zum Eklat gekommen, als die schiitischen Gruppierungen Forderungen nach mehr Einfluss und mindestens einhundert der insgesamt 536 Delegiertenstimmen erhoben, was von der sunnitischen Mehrheit abgelehnt wurde.[29] Trotz aller Versuche der Einflussnahme, nicht nur des Irans, gelang es auch 1989-1991 nicht, die oft nur bei Lippenbekenntnissen [14]gemeinsame Sprache sprechenden Mujahedin-Führer tatsächlich zu einigen, da jene im einzelnen zu sehr auf ethnisch und religiös bestimmten Positionen beharrten.

Darüber hinaus hat der 2. Golfkrieg das Seine getan, um den Widerstand in verhärtete Fronten zu spalten, als sich die verschiedenen Parteien wiederum nicht auf eine gemeinsame Position verständigen konnten. Der Iran setzte auf strikte Neutralität. Pakistan beteiligte sich als Verbündeter der Alliierten gegen den Irak, den wiederum Gulbuddin Hekmatyar unterstützte. Dennoch war das weitere Jahr 1991 von Bemühungen Irans und Pakistans geprägt,, unter Ausübung von Druck einigenden Einfluss auf die zerstrittenen Allianzen der Mujahedin zu nehmen, wovon u. a. eine Reise von Irans Außenminister Velayati nach Islamabad zeugt. Er übte scharfe Kritik an G. Hekmatyar und warf ihm mangelnde Dialogbereitschaft vor, da er Verhandlungen mit der Regierung strikt ablehnte. Dagegen entspannten sich die Beziehungen zwischen Teheran und Kabul in einer Weise, die es zuließ, dass iranisch Flugzeuge im Herbst 1991 mit Duldung Kabuls Hilfsgüter in zentrale afghanische Landesteile (Hazarajat) transportieren konnten. Im Jahre 1992 kontrolliert Iran faktisch „... über von ihm finanzierte Milizen weite Teile“ Afghanistans und Kabuls, „... die westafghanische Stadt Herat wird praktisch von iranischen Emissären regiert. Teheran liefert Lebensmittel, Treib- und Brennstoffe, die Versorgung bräche sofort zusammen, sperrte Teheran der Nachschub.“ In ähnlicher Weise davon betroffen sind Bamyan, Band-i Amir und Chakcharan.[30]

 

Zusammenfassung und Ausblick

 

Die Aufnahme der afghanischen Flüchtlinge stellte für den Iran eine erhebliche sozial-ökonomische und politische Belastung dar. Die iranische Flüchtlingspolitik war nicht zuletzt wegen dieser Schwierigkeiten Veränderungen unterworfen, die der jeweiligen Situation Rechnung tragen sollten.

[15]Alle von mir herangezogenen Berichte sprechen von:

  1. einer starken ideologischen Einflussnahme durch den Iran im Sinne der islamischen Revolution bis hin zur Indoktrinierung von vom Iran aus operierenden afghanischen Oppositions- und Widerstandsgruppen;
  2. strengen Reglementierungen für Organisierung und Kontrolle des Aufenthaltes afghanischer Flüchtlinge im Iran;
  3. von in ihrem Umfange nicht zu unterschätzenden materiellen und finanziellen Aufwendungen und Leistungen Irans für die afghanischen Flüchtlinge, denen zumindest ein ausreichendes Minimum an Versorgung gewährt wurde.

Offiziellen Angaben zufolge wandte die iranische Regierung von 1980 bis 1986 120 Millionen Dollar für medizinische Behandlung und Erstversorgung der Flüchtlinge in den Auffanglagern auf, darunter Mittel zur Malariabehandlung.[31] Der Tätigkeit internationaler Hilfsorganisationen sowie der UNHCR zugunsten der Flüchtlinge stand Iran lange Zeit skeptisch-ablehnend gegenüber. Zwar erlaubte die Teheraner Regierung 1983 und 1984 einzelne Hilfsliefrungen, eine ständige UN-Vertretung zur Flüchtlingsbetreuung gestattete sie erst ab Ende 1984.

Die Lebensbedingungen der afghanischen Flüchtlinge gestalteten sich insgesamt kompliziert. Der Verlust ihrer bisherigen Umwelt, die Begegnung mit ihnen teilweise fremden politischen und ökonomischen Verhältnissen, gewisse Unterschiede von Sitten und Gebräuchen ließen die Flüchtlinge Erfahrungen sammeln, die mit ihren bisherigen Anschauungen relativ wenig gemein hatten und unter Umständen nach ihrer Rückkehr in die Heimat und beim Wiederaufbau zum Tragen kommen können.

Aufgrund der ökonomisch stark angespannten Situation im Iran sowie politischer Entscheidungen der iranischen Regierung war eine soziale und juristische Gleichberechtigung der afghanischen Flüchtlinge mit den Bürgern Irans nicht gegeben, was zu Konflikten zwischen ihnen sowie zwischen Flüchtlingen und der Staatsmacht führte. Nicht [16]wenige Afghanen verließen daraufhin den Iran.

Die Genfer Verträge, der Abzug der sowjetischen Truppen aus Afghanistan und schließlich der Sturz der Regierung Najibullah im Frühjahr 1992 ließen eine etwaige Rückkehr der Flüchtlinge nach Afghanistan als realistisch und möglich erscheinen. Die Frage der Flüchtlingsrückkehr war aber bereits eher aufgeworfen worden. Die Politik der nationalen Aussöhnung sowie eine Erklärung über eine halbjährige Waffenruhe (Januar 1987) der Kabuler Regierung sollten bereits die Heimkehr von Rückkehrwilligen ermöglichen. Bis zum Frühjahr 1987 sollen über 40.000 Flüchtlinge davon Gebrauch gemacht haben.[32] Zusätzlich setzte die UNHCR ein Programm für humanitäre und Wirtschaftshilfe in Gang, dessen Leiter, Sadruddin Aga Khan, im Dezember 1988 über 200.000 Rückkehrer (seit 1987) informierte, welche nach Aussagen der afghanischen Regierung vorwiegend aus dem Westen des Landes, vor allem den Gebieten um Herat, stammten[33], während Anfang 1989 eine Zahl von 170.000 registrierten Rückkehrern veröffentlicht wurde.[34] Eine Lösung des Flüchtlingsproblems kann jedoch sicher erst jetzt ernsthaft in Angriff genommen werden, wobei internationale Hilfe unerlässlich ist. 200.000 sollen bis Ende Juli 1992 aus dem Iran, 800.000 aus Pakistan zurückgekehrt sein.[35] Die UN-Flüchtlingskommission gewährt rückkehrwilligen Familien eine Übergangsunterstützung von umgerechnet ca. 200 DM sowie 300 kg Getreide.[36] Der Erfolg der Rückführungsbemühungen dürfte aus mehreren Gründen zumindest im Augenblick fraglich sein. Die anhaltenden Kämpfe zwischen rivalisierenden Mujahedin-Verbänden vor allem in und um Kabul (zwischen iranisch unterstützten Schiiten und Sunniten) führten zu einer erneuten Fluchtbewegung im Lande, vor allem aus dem Hauptstadtbereich. Die Wiederbesiedlung der verlassenen Dörfer und Siedlungen wird durch Minen, die UNHCR spricht von über 10 Millionen im ganzen Land[37], noch Hinterlassenschaft des Krieges, behindert. Trotz der erheblichen Belastungen durch den Aufenthalt von Flüchtlingen in Pakistan und Iran dürfte für beide [17]Staaten die massenhafte Rückkehr von Afghanen in ihre Heimat erneut erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringen. Schließlich waren und sind sie eine nicht zu unterschätzende ökonomische Größe und ein plötzliches Abfließen der von ihnen im Laufe der Jahre mühsam erarbeiteten Werte und Mittel dürfte wohl kaum im Interesse Irans bzw. Pakistans liegen, so dass hier u. U. noch Maßnahmen beider als wahrscheinlich erscheinen.

Eine wirklich umfassende und endgültige Lösung des Flüchtlingsproblems kann allerdings nur mit einer tatsächlichen politischen Lösung für Afghanistan einhergehen. Voraussetzung für beides ist ein baldiges Ende des sinnlosen Blutvergießens in Afghanistan.

 



[*] 1:1-Abschrift der handschriftlichen studentischen Semesterarbeit bei gleichzeitiger, stillschweigender Korrektur von grammatikalisch-orthographischen Fehlern (inkl. Anpassung an die neue deutsche Rechtschreibung sowie der seinerzeit verwendeten Umschrift an aktuelle Standards, sofern keine Zitate betroffen sind) durch den Verfasser. Die ursprünglichen Seitenangaben wurden in tiefgestellten Klammern vermerkt. Keine inhaltliche Aktualisierung oder Änderung am Originaltext.



 

[18]Anmerkungen und Quellen

 

[1] Vergleiche hierzu: Wiebe, Dietrich: Vom Flüchtlingslager zur Flüchtlingssiedlung. - IN: Grötzbach, Erwin (Hrsg.): Neue Beiträge zur Afghanistanforschung. (Schriftenreihe der Bibliotheca Afghanica; Bd. 6). Liestal 1988. S. 47 ff.

[2] Opitz, Peter J.: Das Weltflüchtlingsproblem. Ursachen und Folgen. München 1988. S. 143.

[3] Ermacora, Felix: Bericht über die Lage der Menschenrechte in Afghanistan. Bonn 1985. S. 22.

[4] Nyrop, Richard F.; Seekins, Donald M.: Afghanistan - a country study. Washington 1986. S. 255.

[5] Frankfurter Allgemeine Zeitung, 08.09.1992.

[6] Koszinowski, Thomas; Mattes, Hanspeter / Deutsches Orient-Institut (Hrsg.): Nahost-Jahrbuch 1991. Opladen 1992. S. 80.

[7] Grötzbach, Erwin: Afghanistan : eine geographische Landeskunde. (Wissenschaftliche Länderkunden; Bd. 37). Darmstadt 1990. S. 60.

[8] Ebenda.

[9] Pohly, Michael: Krieg und Widerstand in Afghanistan. Ursachen, Verlauf und Folgen seit 1978. (Studien zum modernen islamischen Orient; Bd. 6). Berlin 1992. S. 391.

[10] Pohly, Michael: a. a. O.; S. 387 ff.

[11] Pohly, Michael: a. a. O.; S. 391.

[12] Azija i Afrika segodnja, Moskva: 12/1988. S. 20.

[13] Ermacora, Felix: a. a. O.; S. 22.

[14] UNHCR-Schätzungen. Zitiert nach Pohly, Michael: a. a. O.; S. 415.

[15] Schütt, Peter: ... wenn fern hinter der Türkei die Völker aufeinanderschlagen. Bericht einer Reise in den Iran. Köln 1988. S. 188.

[16] Dietl, Wilhelm: Brückenkopf Afghanistan. Machtpolitik im Mittleren Osten. München 1984. S. 88.

[17] Zweites Deutsches Fernsehen, Mainz: „Auslandsjournal“ vom 31.08.1992.

[18] Zur Thematik der afghanischen Widerstandsorganisationen [19]siehe z. B.:

Samimy, S. M.: Hintergründe der sowjetischen Invasion in Afghanistan. Bochum 1981.

Grevemeyer, Jan-Heeren: Religion, Ethnizität und Nationalismus im afghanischen Widerstand. -

IN: Leviathan - Zeitschrift für Sozialwissenschaft; 1/1985. S. 115-128.

[19] Kutschera, Chris: Forgotten Refugees : Afghans in Iran. - IN: The Middle East; No. 142 (August) 1986. S. 47.

[20] Pohly, Michael: a. a. O.; S. 417.

[21] Kutschera, Chris: a. a. O.; S: 47.

[22] Ebert, Hans-Georg; Fürtig, Henner; Müller, Hans-Georg: Die Islamische Republik Iran. Berlin 1987. S. 175.

[23] Zitiert nach: Dietl, Wilhelm: a. a. O.; S. 89.

[24] Nach Pohly, Michael: a. a. O.; S. 418.

[25] Ebenda.

[26] Kutschera, Chris: a. a. O.; S. 46.

[27] Irans Außenminister Velayati im Februar 1987 nach einer Moskau-Reise. Zitiert nach: Braun, Dieter; Ziem, Karlernst: Afghanistan : Sowjetische Machtpolitik - Islamische Selbstbestimmung. Innerafghanische Prozesse, regionale Konfliktfolgen, internationale Verflechtungen. (Aktuelle Materialien zur Internationalen Politik; Bd. 17). Baden-Baden 1988. S. 193.

[28] Interview mit Abdul Wakil: Novoe vremja, Moskva: 17/1988. S. 7.

[29] Pravda; Moskva: 12.02.1989. Süddeutsche Zeitung: 14.02.1989. Die Zeit: Nr. 8, 17.02.1989.

[30] Der Tagesspiegel: 25.07.1992.

[31] Kutschera, Chris: a. a. O.: S. 44.

[32] Novoe vremja, Moskva: 17/1987. S. 21.

[33] Novoe vremja, Moskva: 51/1988. S. 25.

[34] Exo planety, Moskva: 2/1989. S. 21.

[35] Frankfurter Allgemeine Zeitung: 31.07.1992.

[36] Ebenda.

[37] Zweites Deutsches Fernsehen, Mainz: „Auslandsjournal“ vom 31.08.1992.

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